1 Ergebnis.

Die Überwachungsaufgabe des Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO
Die DS-GVO entflechtet - für Deutschland in dieser Konsequenz neu - die operative Verantwortung für die Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzes strikt von den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Im Rahmen der allgemeinen Organisationsverantwortung eines Unternehmens bzw. einer Behörde hat deren Leitung den Datenschutz zu organisieren und dessen Einhaltung zu überwachen. Geschieht das nicht im hinreichenden Umfang, greift eine Haftung im Rahmen ...

91,00 CHF